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AGB

ALLGEMEINE VERKAUFS- UND LIEFERBEDINGUNGEN

1. Allgemeines
Alle Aufträge werden von uns zu den nachstehenden Verkaufsbedingungen angenommen und ausgeführt. Durch die Erteilung von Aufträgen anerkennen die Besteller diese Lieferbedingungen. Die etwaige Nichtigkeit oder Ungültigkeit einer der nachstehenden Bedingungen berührt die Gültigkeit der übrigen nicht. Bedingungen unserer Abnehmer und abweichende Vereinbarungen gelten nur, wenn sie schriftlich von uns ausdrücklich anerkannt wurden. Unsere Angebote sind freibleibend, Warenverfügbarkeit vorausgesetzt. Wir behalten uns das Recht vor, bei einer Bestellung innerhalb von zwei Wochen zurückzutreten.

2. Liefertermin- und Liefermenge
Alle von uns angegebenen Liefertermine sind unverbindlich. Schadenersatzansprüche wegen verspäteter Lieferung oder wegen Ausfalles von Lieferungen aus anderen Gründen sind ausgeschlossen. Sie sind wegen Lieferverzuges erst dann berechtigt zurückzutreten, wenn trotz schriftlicher Aufforderung und Setzung einer angemessenen, mindestens jedoch sechswöchigen Nachfrist die Lieferung nicht erfolgt. Alle außerhalb unseres Machtbereiches liegenden Tatsachen, insbesondere auch eine von uns unverschuldete Erschwerung der Beschaffung des Rohmaterials, Betriebs- und Verkehrsstörungen und nicht ordnungsgemäße Lieferung von Unterlieferanten gelten auch als höhere Gewalt und befreien uns für die Dauer der Behinderung oder nach unserer Wahl auch endgültig von der Verpflichtung zur Lieferung, ohne dass dem Käufer Ansprüche auf Grund des Rücktrittes zustehen. Zu Teillieferungen sind wir berechtigt.

3. Zustellung
Zustellungen erfolgen frei Haus, außer anders lautender Vereinbarungen.

4. Versand
Gefahr und Zufall gehen mit der Verladung an den Verkäufer über. Mangels ausdrücklicher Zusage erfolgt der Transport auf Kosten des Käufers; Mehrkosten für Express- bzw. Bahnexpress Beförderungen gehen immer zu Lasten des Käufers. Für allfällige Versicherungen der Fracht hat der Käufer aufzukommen. Versand- und Erfüllungsort ist unsere Produktionsstätte oder das von uns ausdrücklich beauftragte Auslieferungslager. Wir übernehmen keine Gewähr für Transportschwierigkeiten aller Art. Wir sind berechtigt, die für uns jeweils frachtgünstigste Transportmöglichkeit zu wählen.

5. Berechnung
Mehr- oder Minderlieferungen bis zu 15 % sind zulässig. Für die Berechnung ist stets das von uns ermittelte zur Beförderung übergebene Gewicht bzw. die Stückzahl maßgebend.

6. Zahlungsbedingungen
Die Zahlung des Kaufpreises erfolgt gemäß Vereinbarung oder innerhalb von dreißig (30) Tagen nach Rechnungsdatum, netto. Bei verspäteter Zahlung sind wir berechtigt, Verzugszinsen von 7 % über der jeweiligen Bankrate der Österreichischen Nationalbank in Anrechnung zu bringen.

7. Mängelrügen und Schadenersatzansprüche
7.1. Für die gelieferte Ware ist unser Muster maßgebend. Geringe Abweichungen dürfen keinen Grund zur Beanstandung geben. Beanstandungen werden nur innerhalb von 14 Tagen nach Empfang der Ware und vor Verarbeitung bzw. Verbrauch berücksichtigt.

7.2. Bei begründeten, ordnungsgemäß gerügten Mängeln sind wir lediglich zur Zurücknahme der Ware und nach unserer Wahl entweder zur Rückerstattung des Kaufpreises oder zur Lieferung von Ersatzware verpflichtet. Wie immer geartete weitergehende Ansprüche, auch aus dem Titel des Schadenersatzes, sind ausdrücklich ausgeschlossen.

7.3. Unsere anwendungstechnische Beratung in Wort und Schrift ist unverbindlich und ohne Haftung unsererseits - auch hinsichtlich etwaiger Schutzrechte Dritter - und befreit den Käufer nicht von der eigenen Prüfung unserer Produkte auf ihre Eignung für die beabsichtigten Zwecke.

7.4 Nuancierter Farbtöne müssen vor Verarbeitung vom Abnehmer auf Übereinstimmung des im Auftrag gegebenen Original Farbmuster oder des Farbton lt. Farbkarte überprüft werden. Nicht richtig eingefärbte Farbtöne müssen unverzüglich gemeldet werden. Nachträgliche Reklamationen werden nicht anerkannt.

8. Preis
Die Preise
verstehen sich, wenn nicht anders vereinbart, netto ab unserem Werk oder Lager und sind freibleibend.
Preiserhöhungen, insbesondere wegen Erhöhung von Arbeits- und Materialkosten sowie Frachtzusätze, dürfen von uns vorgenommen werden.


9. Eigentumsvorbehalt
Wir behalten uns das Eigentum an allen gelieferten Waren bis zur fälligen Bezahlung sämtlicher Forderungen aus unserer Geschäftsverbindungen mit dem Abnehmer vor. Der Käufer darf die Ware nur im Rahmen seines ordnungsmäßigen üblichen Geschäftsverkehrs veräußern, verarbeiten oder vermengen. Der Eigentumsvorbehalt bleibt bei der Verarbeitung oder Vermengung wirksam und erstreckt sich anteilsmäßig auf das neue Erzeugnis. Die Verpfändung oder Sicherungsübereignung von unter Eigentumsvorbehalt stehenden Waren ist dem Käufer nicht gestattet, von einer Pfändung oder sonstigen Beeinträchtigung unserer Rechte ist uns unverzüglich mittels eingeschriebenen Briefes Mitteilung zu machen.

10. Gewährleistung
Der Abnehmer ist zur sofortigen Prüfung der gelieferten Ware verpflichtet. Mängelrügen sind unverzüglich und nur vor Verarbeitung oder Vermengung der Ware schriftlich geltend zu machen. Für Schäden durch unsachgemäße Lagerung oder unvorschriftsmäßige Be- oder Verarbeitung haften wir nicht. Bei begründeten Mängelrügen sind wir nur verpflichtet, die Ware soweit sie mangelhaft ist, zurückzunehmen und nach unserer Wahl entweder den Verkaufspreis rück zu vergüten oder Ersatz zu liefern. Der Ersatz eines weitgehenden Schadens ist ausgeschlossen. Mängelrügen entbinden nicht von der Pflicht zur Einhaltung der Liefer- und Zahlungsbedingungen.

11. Warenkennzeichnung
Eine Veränderung unserer Waren oder nicht von uns vorgenommene Änderung der Ursprungszeichen vom Käufer oder einem Dritten ist unzulässig.

12. Rahmenbestellung
Bei Abschlüssen, die sich über einen längeren Zeitraum als vier Wochen erstrecken (Sukzessivlieferungsverträge), bildet jede Lieferung ein gesondertes Geschäft. Für die Berechnungen sind bei jeweiliger Abrufbestätigung die mitgeteilten Preise maßgebend. Sollten unsere Preise zwischen Auftragsbestätigung und Lieferung im Rahmen der durch die gesetzliche Bestimmungen gezogenen Grenzen sowie den Bestimmungen gemäß Punkt 2 erhöht werden, so gelten die neuen Preise. Wir sind berechtigt, diejenige Menge mit deren Abruf oder Abnahme der Käufer im Laufe oder am Ende der Vertragsdauer im Rückstand ist, ohne Gewährung einer Nachfrist zu streichen oder auf Abnahme zu bestehen. Die Geltendmachung allfälliger Schadenersatzverpflichtungen bleibt vorbehalten.

13. Verpackung
Verpackungsrücknahme je nach Absprache. Die bestellten Waren werden auf Euro-Paletten verladen. Werden die Paletten (od. Mehrweggebinde) nicht ausgetauscht oder sofort franko Lager auf eigene Gefahr zurückgestellt, berechnet der Verkäufer diese. Alle von uns gelieferten Einwegverpackungen unterliegen dem ARA System .

14. Warenzeichen
Zahlreiche der gelieferten Produkte sind mit einem Warenzeichen gekennzeichnet. Werden solche Produkte umgefüllt, weiterverarbeitet, mit anderen Substanzen vermischt oder Ähnliches, so dürfen die Warenzeichen auf solcher Ware oder deren Verpackung oder in den dazugehörigen Drucksachen oder Werbematerial ohne vorherige Zustimmung des Verkäufers, insbesonders auch als Bestandteilsangabe, nicht benützt werden. Die Lieferung von Erzeugnissen unter einem Warenzeichen ist nicht als Zustimmung zum Gebrauch dieses Warenzeichens für die daraus hergestellten Produkte anzusehen.

15. Incoterms
Ergänzend zu diesen Bedingungen gelten die von der Internationalen Handelskammer in Berlin herausgegebenen "Incoterms" in der bei Durchführung des Auftrages geltenden Fassung.

16. Gerichtsstand
Als Gerichtsstand wird ausschließlich Vöcklabruck vereinbart. Es steht uns jedoch frei, den Käufer an seinem Sitz (Wohnsitz) zu klagen.


Pigmentsolution GmbH, Jägerstraße 18, A - 4840 Vöcklabruck - office@pigmentsolution.eu – +43 (0)664 52 42 242

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